ACHTUNG
Das Interesse am SRC Funkzeugnis ist derzeit groß. Wichtig ist jedoch, für die internationale Anerkennung, dass richtige UKW-Funkbetriebszeugnis (SRC) zu erwerben. Bei nautik-austria werden diese Voraussetzungen erfüllt (Funkausbildung SRC | UBI | LRC). Die richtige SRC-Prüfung wird von amtlich bestellten SRC-Prüfern abgenommen und wird von einem amtlichen SRC-Prüfungsausschuss ausgestellt. Nur das richtige SRC wird bei Verkehrskontrollen von der Polizei anerkannt.
Hinweis zum RYA-Funkzeugnis (Royal Yachting Association), Stand April 2020 (nicht weltweit gültig)
Es besteht bereits seit März 2017 die thematisierte Schwierigkeit, festzustellen, ob dieses Zeugnis überhaupt nach den Vorgaben der VO Funk ausgestellt wurde.
Bis auf weiteres sieht sich das BMVI daher nicht in der Lage, die Gültigkeit des RYA-Seefunkzeugnisses für die Teilnahme am mobilen Seefunkdienst an Bord eines Schiffes unter deutscher Flagge anzunehmen. Das RYA-Seefunkzeugnis ist somit nicht weltweit gültig.
> Für RYA-Zeugnisinhaber wird in Deutschland weiterhin eine Anpassungsprüfung angeboten, damit diese ein deutsches Seefunkzeugnis erwerben können. <